Hingabe

Die Lebensweise der Liebenden

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amān

Lesedauer: 1s

amān

 (arabisch: 

آمَن

wörtl.: 

Sicherheit, Schutz; Schutzgewährung

Als Musta’min (arabisch مستأمن) gilt in der klassisch-islamischen Völkerrechtslehre ein nicht muslimischer Bewohner eines islamischen Gebiets, der durch die Schutzerklärung (amān) eines Muslims die Erlaubnis erhält, in diesem ohne jegliche Steuerverpflichtungen zu verweilen, solange er dort keine permanente Residenz begründet.

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