farḍ
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farḍ
(arabisch:
فَرْض
)
wörtl.:
religiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung
ist die Summe derjenigen religiösen Verpflichtungen, die Muslime bedingungslos zu erfüllen haben. Das Verb dazu ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechend in der Bedeutung von: jemandem etwas als (religiöse) Pflicht auferlegen, verordnen, für verbindlich erklären sowohl im KoranLesung, Rezitation, Vortrag als auch in der Überlieferung vor.

