Hingabe

Die Lebensweise der Liebenden

farḍ

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farḍ

 (arabisch: 

فَرْض

wörtl.: 

religiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung

ist die Summe derjenigen religiösen Verpflichtungen, die Muslime bedingungslos zu erfüllen haben. Das Verb dazu ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechend in der Bedeutung von: jemandem etwas als (religiöse) Pflicht auferlegen, verordnen, für verbindlich erklären sowohl im Koran als auch in der Überlieferung vor.