Hingabe

Die Lebensweise der Liebenden

farīḍah

Lesedauer: 1s

farīḍah

 (arabisch: 

فَرِيضَة

wörtl.: 

religiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung

Plural: 

farāʾiḍ

 (arabisch: 

فَرَائِض

 ) 

ist die Summe derjenigen religiösen Verpflichtungen, die Muslime bedingungslos zu erfüllen haben. Das Verb dazu ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechend in der Bedeutung von: jemandem etwas als (religiöse) Pflicht auferlegen, verordnen, für verbindlich erklären sowohl im Koran als auch in der Überlieferung vor.