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fatwā

Lesedauer: 1s

fatwā

 (arabisch: 

فَتْوَى

wörtl.: 

Rechtsmeinung

Plural: 

fatāwā

 (arabisch: 

فتاوى‎

 ) 

eine von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft, die dem Zweck dient, ein religiöses oder rechtliches Problem zu klären, das unter den muslimischen Gläubigen aufgetreten ist.

fatwā (Wikipedia)

Eine Fatwa (arabisch فتوى, DMG fatwā, pl. فتاوى fatāwā) ist eine von einer muslimischen Autorität auf Anfrage erteilte Rechtsauskunft, die dem Zweck dient, ein religiöses oder rechtliches Problem zu klären, das unter Angehörigen des Islam aufgetreten ist. Derjenige, der die Rechtsauskunft erteilt, ist in der Regel ein mit der islamischen Jurisprudenz (Fiqh) vertrauter Mann und wird als Mufti bezeichnet; derjenige, der um die Rechtsauskunft bittet, wird Mustaftī genannt. Als Rechtsauskunft ist die Fatwa somit die islamische Entsprechung zur Responsa, den Rechtsauskünften halachischer Autoritäten im Judentum.

Rechtsgutachten der Al-Azhar zur Apostasie im Islam

Das Wort Fatwā ist im Arabischen Femininum, wird im Deutschen als Femininum oder Neutrum behandelt.

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