Hingabe

Die Lebensweise der Liebenden

Meine Favoriten

    Lade Favoriten…

Meine Playlist

    Lade Playlist…

Nachricht senden

ḥalāl

Lesedauer: 1s

 (arabisch: 

حَلَال

wörtl.: 

erlaubt, zulässig

bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind.

ḥalāl (Wikipedia)
Halāl-Metzgerei (Paris)
Halāl-Restaurant in Whitechapel im London Borough of Tower Hamlets, einem Viertel mit zahlreicher muslimischer Bevölkerung

Halāl (arabisch حلال Halal, DMG ḥalāl) ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind. Als dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft steht sie zwischen harām (حرام), verbotenen, und fard (فرض), pflichtmäßigen Handlungen. Zwischen halāl und harām gibt es eine Grauzone, die makruh (مكروه) genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnet alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten, jedoch nicht empfohlen sind.

Synonyme:
mubāḥ
« Zurück zum Glossar Index

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert