ḥarām
Lesedauer: 1s
ḥarām
(arabisch:
حَرَام
)
wörtl.:
verboten
dasjenige, das nach dem islamischen Rechtverboten, unverletzlich, heilig, geheiligt ist. In seiner Bedeutung entspricht es im Deutschen am ehesten dem Begriff Tabu.
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ḥarām
(arabisch:
)
wörtl.:
verboten
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