Hingabe

Die Lebensweise der Liebenden

muftī

Lesedauer: 1s

muftī

 (arabisch: 

مُفْتِي

wörtl.: 

islamischer Rechtsgelehrter, der zur Erteilung von fatwā (Rechtsgutachten) befugt ist

Plural: 

muftūn

 (arabisch: 

مُفْتُون

 ) 

bezeichnet einen islamischen Rechtsgelehrten, der aufgrund seiner Qualifikation befugt ist, verbindliche religionsrechtliche Gutachten (fatwā) zu erteilen.

Wer eine Frage zu religiösen Urteilen hat, sollte sie einem qualifizierten muftī oder Gelehrten vorlegen, statt selbst ohne echtes Wissen zu urteilen – denn wer Urteile ohne Kenntnis fällt, lädt dadurch eine schwere geistige Verantwortung auf sich.