niyabah
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niyabah
(arabisch:
نِيَبَة
)
wörtl.:
Vertretung, Stellvertretung, Delegation
Plural:
niyābāt
(arabisch:
نِيَابَات
)
Theologisch / Juristisch:
Handeln im Auftrag Gottes oder im Auftrag einer höheren Autorität
Beispiel: Ein Imam, der für die Gemeinschaft spricht oder entscheidet, handelt in niyāba.
Sufisch / Spirituell:
Ein Schüler (murīdder Bereite, der Wollende; Schüler) kann im Namen seines Lehrers (murshidFührer, Lehrer, Berater) handeln → niyāba.
Vermittelt Verantwortung, Vertrauen und geistliche Delegation.


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