niyyah
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niyyah
(arabisch:
نِيَّة
)
wörtl.:
Absicht, Zweck
Plural:
niyyāt, nawāyā
(arabisch:
نِيَّات، نَوَايَا
)
ist eine für viele rituelle Handlungen (wie beispielsweise die rituelle Waschung, das rituelle Gebet, das Fasten, die Pilgerfahrt oder das Almosengeben zakāhAlmosen/Ṣadaqāh) vorgeschriebene Absichtserklärung, die der eigentlichen Handlung unmittelbar vorausgehen muss. Ohne niyyah ist die Handlung ungültig, nur in wenigen Ausnahmen ist sie zwar nicht obligatorisch, aber zumindest lobenswert oder verdienstvoll. Unzurechnungsfähige Personen, also Personen, die nicht im Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, können keine gültige niyyah aussprechen.
Die Taten werden am Jüngsten Tag gemäß der niyyah beurteilt (innamā l-aᶜmāl bi-n-niyyāt).
Die Taten werden am Jüngsten Tag gemäß der niyyah beurteilt (innamā l-aᶜmāl bi-n-niyyāt).


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