Bi-smi llāhi r-raḥmāni r-raḥīm
فَمَن يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ خَيْرًا يَرَهُ
Wer dann im Gewicht eines Staubkorns Gutes tut, wird es sehen.
وَمَن يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ شَرًّا يَرَهُ
Und wer im Gewicht eines Staubkorns Böses tut, wird es sehen.
Ṣadaqa llāhu l-ᶜaẓīm.
Keine gute Tat geht verloren
Der Mensch wird unweigerlich die Folgen all seiner Taten tragen. Dies verkündet Allāh (ﷻ). Wer Gutes tut, wird dafür belohnt und erlangt Glückseligkeit im Jenseits. Selbst die kleinste gute Tat, und sei sie nur so groß wie ein Staubkorn, wird belohnt werden. Ein Mensch wird gewiss den Segen daraus erfahren. Dies bezeugt die Macht und Majestät Allāhs (ﷻ). Bei Allāh (ﷻ) geht nichts verloren – keine einzige gute Tat.
Die Folgen des Bösen
Wenn man andererseits Böses tut, gilt genau dasselbe. Jede schlechte Tat und jede Sünde bringt ihre Folgen und ihre Strafe mit sich. Vorausgesetzt, dass ein Mensch Allāh (ﷻ) aufrichtig um Vergebung für seine Verfehlungen und Sünden bittet – solange er die Rechte seiner Mitmenschen nicht verletzt hat, wird Allāh (ﷻ) ihm vergeben.
Die Rechte der Mitmenschen (Ḥaqqu l-ᶜabd)
Wenn es jedoch um das Recht eines anderen Menschen geht, kann dies nur vergeben werden, wenn man den Betroffenen selbst um Verzeihung bittet. Andernfalls bleibt diese Schuld bis zum Tag des Gerichts bestehen. Angelegenheiten dieser Welt sollten auch in dieser Welt geklärt werden. Wenn man jedoch stirbt, ist es schwer, dies wiedergutzumachen. Zwar könnten die Hinterbliebenen nachträglich vergeben, doch das geschieht in der Regel nicht.
Deshalb muss man äußerst vorsichtig sein. Man darf niemandem Unrecht tun. Unrecht, das anderen angetan wird, wird nur vergeben, wenn die Betroffenen selbst verzeihen. Fehler und Sünden gegen Allāh (ﷻ) hingegen können durch Sühne oder das Nachholen versäumter Gottesdienste vergeben werden. Doch für das Unrecht an einem Mitmenschen wird der Täter unweigerlich die Strafe tragen müssen, sofern der Geschädigte ihm nicht vergibt.
Auch Tiere haben Rechte
Daher ist äußerste Vorsicht geboten: Man darf die Rechte anderer nicht verletzen. Übrigens gilt dasselbe auch für Tiere. Ein Tier ohne Grund zu verletzen oder zu quälen, bedeutet ebenfalls, seine Rechte zu verletzen. Möge Allāh (ﷻ) uns davor bewahren. Man darf sich an keinem Lebewesen versündigen. Diese Rechte wurden den Geschöpfen von Allāh (ﷻ) gegeben. Es ist inakzeptabel und ungerecht, sie ihnen durch böse Taten zu nehmen.
Wie bereits erwähnt, folgt darauf unweigerlich eine Strafe. Deshalb muss jeder, der jemandem sein Recht genommen hat, es ihm zurückgeben und ihn um Vergebung bitten. Möge Allāh (ﷻ) uns davor bewahren, Böses zu tun und die Rechte anderer zu verletzen. Möge Allāh (ﷻ) uns helfen, in shāʾ Allāh.
Wa min Allāhi t-tawfiq. al-fātiḥah.



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