maḥram
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maḥram
(arabisch:
مَحْرَم
)
wörtl.:
Tabu, Verbotenes
bezeichnet ein Verwandtschaftsverhältnis, in dem Heirat/Geschlechtsverkehr als ḥarāmverboten angesehen wird oder Personen, vor denen eine Muslima ihre ᶜawrahNacktheit, Schambereich; Mangel, Fehlerhaftigkeit nicht verhüllen muss, das heißt, dass sie keinen hijābSchleier, Verschleierung; Amulett, Talisman oder ähnliches wie in der Öffentlichkeit tragen muss.


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