mustaḥabb
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Kategorien: Rechtliche Kategorie
mustaḥabb
(arabisch:
مُسْتَحَبّ
)
wörtl.:
empfohlen, wünschenswert
bezeichnet Handlungen, die empfohlen und deshalb erstrebenswert sind. Das Unterlassen empfohlener Handlungen wird nicht bestraft, ihr Tun hingegen jedoch belohnt. Damit grenzen sie sich klar von der farḍ ab.
Synonyme:


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