mustaḥabb
Lesedauer: 1s
mustaḥabb
(arabisch:
مُسْتَحَبّ
)
wörtl.:
empfohlen, wünschenswert
bezeichnet Handlungen, die empfohlen und deshalb erstrebenswert sind. Das Unterlassen empfohlener Handlungen wird nicht bestraft, ihr Tun hingegen jedoch belohnt. Damit grenzen sie sich klar von der farḍreligiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung ab.


Schreibe einen Kommentar