mandūb
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mandūb
(arabisch:
مَنْدُوب
)
wörtl.:
empfohlen
bezeichnet Handlungen, die empfohlen und deshalb erstrebenswert sind. Das Unterlassen empfohlener Handlungen wird nicht bestraft, ihr Tun hingegen jedoch belohnt. Damit grenzen sie sich klar von der farḍreligiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung ab.


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