Hingabe

Die Lebensweise der Liebenden

Schulden aufschreiben und das Verbotene meiden

Lesedauer: 5m 32s

Vortrag von

Shaykh Muhammad Adil al-Haqqani
gehalten am 
25. September 2026
 / 
14. Rabīᶜu th-thānī 1448
 in Berlin

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السَّلَامُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللَّهِ وَبَرَكَاتُهُ

أَعُوذُ بِاللَّهِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ.
بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَٰنِ الرَّحِيمِ

الصَّلَاةُ وَالسَّلَامُ عَلَىٰ رَسُولِنَا مُحَمَّدٍ
سَيِّدِ الْأَوَّلِينَ وَالْآخِرِينَ

مَدَدَ يَا رَسُولَ اللَّهِ
مَدَدَ يَا سَادَاتِي أَصْحَابَ رَسُولِ اللَّهِ
مَدَدَ يَا مَشَايِخَنَا
دَسْتُورُ مَوْلَانَا الشَّيْخِ عَبْدِ ٱللّٰهِ ٱلْفَائِزِ ٱلدَّاغِسْتَانِيّ
شَيْخُ مُحَمَّدٍ ظَاظِمِ الْحَقَّانِيِّ

طَرِيقَتُنَا الصُّحْبَةُ وَالْخَيْرُ فِي الْجَمْعِيَّةِ

as-salāmu ᶜalaykum wa-raḥmatu llāhi wa-barakātuh

aᶜūdhu bi-llāhi mina sh-shayṭāni r-rajīm
bi-smi llāhi r-raḥmāni r-raḥīm

aṣ-ṣalātu wa-s-salāmu ᶜalā rasūlinā muḥammad
sayyidi l-awwalīna wa-l-ākhirīn

madad yā rasūla llāh
madad yā sādātī aṣḥāba rasūli llāh
madad yā mashāyikhanā
dastūr mawlānā shaykh ᶜAbd Allāh al-Fāʾiz ad-Dāghistānī,
shaykh Muḥammad Nāẓim al-Ḥaqqānī.

ṭarīqatunā aṣ-suḥbah wa l-khayru fi l-jamʿiyyah

Deutsch anzeigen

Der Friede, die Barmherzigkeit und der Segen Allahs seien auf euch.

Ich nehme meine Zuflucht bei Allah vor dem verfluchten Teufel.
Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen.

Der Segen und der Friede seien auf unserem Propheten Muhammad,
dem Herrn der Ersten und der Letzten.

Unterstützung, o Gesandter Allahs!
Unterstützung, o meine Meister, Gefährten des Gesandten Allahs!
Unterstützung, o unsere Shaykhs!
Erlaubnis, unser Meister, Shaykh Abdullah al-Fāyiz al-Dāghestānī.
des Lehrers von Shaykh Muḥammad Nāẓim al-Ḥaqqānī

Unser Weg ist die Gemeinschaft und das Gute liegt in der Gemeinschaft.

Möge es gesegnet sein, mā shāʾa llāh. War heute das erste Freitagsgebet hier? Möge es voller barakah und Gutes sein, in shāʾa llāh. Möge Allāh (ﷻ) gewähren, dass dieses Freitagsgebet an jenes erste anknüpft, das der Prophet (ﷺ) auf dem Weg nach Medina verrichtete, und möge uns sein Lohn ebenfalls zuteil werden.

Seht, wir befinden uns hier mitten im Unglauben. Möge dieser Ort, solange noch Zeit bleibt, den Menschen den Weg zur Rechtleitung ebnen.

Der einzige wahre Weg

Die einzige wahre Religion bei Allāh (ﷻ) ist der Islam. Von Ādam (as) bis zum Tag der Auferstehung gibt es vor Ihm keine andere Religion. Alle Propheten bezeugten: „Wir gehören zu denen, die sich Allāh unterwerfen", wie es auch im Koran ausdrücklich steht. Alle göttlichen Schriften vor dem Koran verkündeten dieselbe Wahrheit: dass es neben der göttlichen Wahrheit keinen anderen Glauben gibt.

Fragt man nun: „Was bedeutet Religion eigentlich, und warum ist der Islam der einzige Weg?" – weil die Religion im Kern aus Aufrichtigkeit und gutem Rat besteht. Und was bedeutet guter Rat? Guter Rat heißt, stets das zu empfehlen, was richtig, gut und nützlich ist. Man fragt: „Wie bringe ich mein Leben in Ordnung, wie gelingt es mir?", und der andere weist auf den rechten Weg. Wer Gutes will und ein aufrichtiger Mensch sein möchte, sucht solchen Rat.

Alle Gebote und Ratschläge der Religion drehen sich ohnehin nur um das, was gut und nützlich ist. Gewiss fragt niemand um Rat mit den Worten: „Wie kann ich Schaden anrichten?" Niemand geht zu einem Weisen und fragt: „Wie soll ich Böses tun, wie stehle ich oder betrüge andere?" Das nennt man nicht Rat; einander beim Bösen zu helfen ist schlicht Mittäterschaft. Sucht jemand Rat, um Böses zu tun, und man hilft ihm dabei, sind beide, wenn sie ertappt werden, gleichermaßen schuldig. Genau deshalb sind Moschee und dergāh Orte des Guten und der Rechtschaffenheit: gesegnete Orte, an denen man lernt, was gut ist, und an denen Wahrheit und Gerechtigkeit verbreitet werden.

Schulden schriftlich festhalten

Unsere Religion stärkt das geistige Leben, regelt aber ebenso klar, wie wir im Alltag miteinander umgehen sollen. So heißt es im Vers aus der heutigen Freitagspredigt:

Bi-smi llāhi r-raḥmāni r-raḥīm.

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا تَدَايَنتُم بِدَيْنٍ إِلَىٰ أَجَلٍ مُّسَمًّى فَاكْتُبُوهُ

القرآن (٢:٢٨٢)

O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr einander eine Schuld auf eine bestimmte Frist eingeht, dann schreibt sie nieder.

Koran (2:282)

Ṣadaqa llāhu l-ᶜaẓīm.

Der heilige Koran mahnt uns: Haltet eure Geschäftsvereinbarungen schriftlich fest – abgesehen von alltäglichen Kleinigkeiten – und lasst sie bezeugen. Doch warum gebietet uns der Schöpfer das? Könnte man vielleicht denken: „Was hat Religion mit Handel und Finanzgeschäften zu tun?" Ganz im Gegenteil: Genau hier liegt das Fundament des Glaubens – niemals die Rechte anderer zu verletzen und die eigenen Rechte nicht zu verspielen. Bist du nachlässig, führst du deinen Bruder in die Sünde und verlierst am Ende dein eigenes Vermögen. Wer keine Vorsorge trifft, trägt Mitschuld, wenn der andere sich unrechtmäßig (ḥarām) bereichert.

Sich bloß auf ein mündliches Versprechen zu verlassen und ohne Beleg zu sagen: „Nimm es, mein lieber Freund, du kannst zahlen, wann du willst …", ist grundsätzlich falsch. Schenkst du es, ist das etwas anderes. Leihst du es aber, musst du es unbedingt schriftlich festhalten. Wird nichts aufgeschrieben und zahlt der andere nicht zurück – oder verzögert er die Zahlung absichtlich, obwohl das Geld da ist –, dann wird dieses Geld unrein und verboten.

Wachsen Kinder mit solch unrechtmäßigem Geld auf, gehen sie später leicht in die Irre und werden ungehorsam. Unrechtmäßiges Geld im Körper öffnet die Tür für alle möglichen Krankheiten. Von unrechtmäßigem Vermögen kann keine Moschee gebaut werden; auch Almosen oder zakāh davon sind vor Allāh (ﷻ) nicht gültig.

Klage also nicht bloß: „Mein Geld ist weg!", sondern sorge dich vor allem darum, dass du dazu beigetragen hast, dass das Geld verboten wurde. Und wenn du fragst: „Was soll ich dann tun?" – die göttliche Anweisung ist unmissverständlich: Halte die Schuld schriftlich fest und lass sie unterschreiben. Hast du deine Pflicht getan und alles festgehalten, trifft dich keine Schuld mehr – gleich ob der andere zahlt oder nicht.

Klagen, die nicht enden

Schon zu Lebzeiten von Mawlānā Shaykh Nāẓim kamen viele Menschen und klagten: „Meister, ich habe jemandem Geld geliehen, bekomme es aber nicht zurück!" Shaykh Bābā fragte dann stets: „Hast du mich gefragt, bevor du das Geld weggegeben hast?" Und genau dieselben Klagen hören wir bis heute ständig. Fast täglich kommt jemand und klagt: „Ich habe Geld verliehen und sehe nichts davon zurück", oder: „Ich bin eine Partnerschaft eingegangen und wurde um meine Rechte betrogen."

In dem ḥadīth, der in der Predigt genannt wurde, verheißt uns der Prophet (ﷺ), dass Allāh (ﷻ) dem hilft und die Rückzahlung erleichtert, der Schulden mit der aufrichtigen Absicht aufnimmt, sie zurückzuzahlen. Diese innere Haltung ist entscheidend. Wie gesagt: In Geschäftsdingen muss man sich strikt an diese Regeln halten. Denn wohin man auch blickt: Die menschliche Natur leidet überall unter denselben Schwächen. Manche leihen sich von Anfang an in betrügerischer Absicht Geld; andere meinen es gut, geraten aber ohne eigenes Verschulden in Not.

Wer willig, aber unfähig ist, dem wird Aufschub gewährt; der Gläubiger zeigt Nachsicht und rechnet es nötigenfalls der zakāh an, um den Schuldner zu entlasten. Ist die Absicht aber von Anfang an faul – nach dem Motto: „Das sind gutmütige Derwische, die wehren sich ohnehin nicht; nehmen wir ihnen einfach das Geld ab" –, dann bringt es weder dem Nehmenden noch dem Gebenden Segen. Möge Allāh (ﷻ) uns alle vor solch bösen Absichten schützen.

Geistiges und weltliches Leben

Manchmal fragen Besucher hier in der dergāh: „Warum befassen sich geistige Menschen überhaupt mit weltlichen Angelegenheiten?" Doch der Alltag ist nun einmal die Wirklichkeit … Wir sind schließlich keine rein geistigen Wesen, sondern Menschen aus Fleisch und Blut. Solange die Seele im Körper weilt, kann man den irdischen Pflichten nicht einfach ausweichen. Geraten irdische Taten und Beziehungen auf Abwege, leidet unweigerlich auch das geistige Leben.

Früher hatten die Menschen ein ganz anderes Ehrgefühl und Feingefühl. Es heißt, vor Jahrhunderten hätten selbst Einbrecher aus Achtung vor der Privatsphäre der Bewohner nie das Schlafzimmer betreten, sondern nur mitgenommen, was vorn lag, und seien dann gegangen. Selbst bei ihnen gab es noch eine rote Linie, ein Bewusstsein für Grenzen und einen Funken Scham. Noch beim Sündigen sagten sie sich: „Wir haben Unrecht getan und gesündigt; lasst uns nicht auch noch die Privatsphäre verletzen und noch größere Schuld auf uns laden."

Sich vor dem Verbotenen bewahren

Möge der Herr alle Menschen davor bewahren, nach unrechtmäßigem Vermögen zu greifen. Ḥarām ist eine schwere Last – möge unser Schöpfer uns stets davor beschützen. Sich vor Sünden und dem Verbotenen hüten zu können, ist eine unschätzbare Gnade. Das größte Geschenk ist der Glaube – und gleich danach kommt die Fähigkeit, sich gewissenhaft von dem fernzuhalten, was verboten ist. Möge Allāh (ﷻ) mit euch allen zufrieden sein.

Wa min Allāhi t-tawfiq. al-fātiḥah.

Schulden aufschreiben und das Verbotene meiden

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